Pflegeberatung nach §37.7
Pflege wirft oft viele Fragen auf
und genauso oft das Gefühl, allein damit zu sein.

Für Sie entstehen keine Kosten!
Die verpflichtende Pflegeberatung ab Pflegegrad 2 halbjährlich, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich,
wird vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Fachlicher Blick, der Sicherheit gibt
Durch meine Erfahrung im Pflege- und Versorgungsbereich erkenne ich schnell, worauf es ankommt.
Sie bekommen klare Orientierung, verständliche Erklärungen und konkrete nächste Schritte.

Schnelle Hilfe ohne Umwege
Notwendige Pflegehilfsmittel können direkt vor Ort verordnet werden.
Das spart Ihnen zusätzliche Termine, unnötige Wege und wertvolle Zeit

Verlässliche Begleitung ohne Fristenstress
Auf Wunsch vereinbaren wir Folgetermine direkt gemeinsam.
So müssen Sie sich nicht selbst um Fristen kümmern und es kommt nicht zu Versäumnissen,
die zu Kürzungen beim Pflegegeld führen können.